Man muss nichts über die Jurisprudenz wissen, um sein gutes Recht einzufordern oder zumindest die Phrase mir nichts, dir nichts, das übrigens eine weitere Phrase ist, auszusprechen. Deutschland ist ein Rechtsstaat – keine Frage – Gewaltenteilung und so. Doch was es mit der Redewendung „das ist mein gutes Recht“ auf sich hat, hinterfragt man nicht zwangsläufig. Man nutzt sie einfach. Vorzugsweise mit Ausrufezeichen! Erst in Kanada wird mir der – nur deutsche? – (Un)Sinn gewahr, dem wir linguistisch und gedanklich aufsitzen. Es geht nicht immer um eine rechtliche Angelegenheit, sondern um eine Anspruchshaltung, der Wunsch nach Anspruchsberechtigung. Im Englischen pocht man auf sein „God-given right“ oder einfach „my right“. Vermehrt spricht man auch von „Entitlement“. Ein neumodisches Konzept, das den Anspruchsgedanken schürt, verrät mir ein Kanadier aus Ottawa. Eine umstrittene Idee aus dem Westen, glaubt er. Ob Recht aussprechen also immer richtig ist, obwohl jenes auch sprachlich unter Richtigkeit zu verbuchen ist, sei dahingestellt genauso wie die Frage, ob man mit Fug und Recht „(s)ein gutes Recht“ einfordern sollte .
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